Voraussetzung für die Klassifizierung: Universitärer Abschluss
- Eine Hochschule ist eine staatlich akkreditierte tertiäre Bildungseinrichtung, welche berechtigt ist, national anerkannte Diplome zu verleihen.
- Als universitäre Hochschulen (Universitäten) gelten Hochschulen mit Promotionsrecht, an welchen vor allem Grundlagenforschung betrieben wird.
- Eine Schweizer Universität bietet einen vergleichbaren Studiengang an.
- Bei Ländern, deren Bildungssystem die institutionelle Unterscheidung zwischen den in der Schweiz existierenden Hochschultypen (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) nicht kennt, erfolgt die Zuordnung eines Abschlusses zu einem Hochschultyp entsprechend dem vergleichbaren Studiengang im Schweizerischen Bildungssystem.
- Mindestens 80% der Studienleistungen wurden an einer Hochschule mit Universitätsstatus absolviert.
Zusätzliche Kriterien für die Anerkennung eines Fachhochschulabschlusses für die Zulassung zu den Masterprogrammen (MBI, MiMM, MGM, MACFin, SIM, MBF)
- Im Abschlusszeugnis sind maximal 20 ECTS-Credits an Praktikumsleistungen ausgewiesen.
- Der Mindestnotenschnitt von 5.00 (ungerundet) Schweizer Notensystem im Abschlusszeugnis ist erfüllt (Deutschland/Österreich 2.00, Niederlande 7.50).
- Abschlüsse mit Dualem Charakter (Duale Hochschulen, Fachhochschulen), die diese Bedingungen erfüllen, sind anerkannt. Bewerbende mit einem dualen Abschluss können ausschliesslich über die Master-Vorbereitungsstufe zu nicht-spezialisierten betriebswirtschaftlichen Master-Programmen zugelassen werden.