Struktur Die Law School wird vom Vorstand geleitet. Drei Programmverantwortliche sind zuständig für die rechtswissenschaftlichen Studiengänge. Lehre und Forschung sind eng verzahnt. Die Organe der Law School Wichtigstes Beschlussorgan der Law School ist die Abteilungsversammlung. Sie setzt sich aus Ordinarii und den Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren sowie Vertretern des Mittelbaus und der Studierendenschaft zusammen. Sie wählt jeweils für eine Amtsdauer von zwei Jahren den Abteilungsvorstand und seinen Stellvertreter. Leitung der Studiengänge Die Law School bietet drei Studiengänge an, Law, Law and Economics sowie einen englischsprachigen Master of International Law. Jeder der drei Studiengänge wird von einem Programmverantwortlichen geleitet, der als Professor der Law School angehört. Die drei Programmverantwortlichen werden von zwei administrativen Leiterinnen unterstützt. Lehre und Forschung Die Law School umfasst aktuell dreizehn Lehrstühle und acht Assistenzprofessuren. Ausserdem unterrichten zahlreiche Lehrbeauftragte und verschiedene Gastprofessoren in den Veranstaltungen der Studiengänge. Der Law School sind überdies drei Institute, eine Forschungsstelle, ein Kompetenzzentrum sowie eine Forschungsgemeinschaft angegliedert. Die Institute sind organisatorisch, administrativ und wirtschaftlich weitgehend autonom, personell aber mit der Law School eng verbunden.