
Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin. An der Universität St.Gallen findet die Verleihung im Rahmen der Promotionsfeier statt. Die Promotionsfeier findet jeweils am ersten Semestertag im Frühjahr und im Herbst statt.
An der Promotionsfeier erhalten die Doktorierenden ihre Promotionsurkunden und somit ihren Doktorgrad. Die Teilnahme an der Promotionsfeier ist für die Doktorierenden obligatorisch. Somit ist das Doktoratsstudium erst nach der Promotionsfeier abgeschlossen. Danach dürfen die Graduierten den Doktorgrad tragen. Der Senat der Universität St.Gallen verleiht folgende Doktorgrade:
- Doktor/Doktorin der Wirtschaftswissenschaften (Dr. oec. HSG) bzw. Doctor of Philosophy in Management (Ph.D. HSG)
- Doktor/Doktorin der Wirtschaftswissenschaften (Dr. oec. HSG) bzw. Doctor of Philosophy in Economics and Finance (Ph.D. HSG)
- Doktor/Doktorin der Staatswissenschaften (Dr. rer. publ. HSG) bzw. Doctor of Philosophy in International Affairs and Political Economy (Ph.D. HSG)
- Doktor/Doktorin der Sozialwissenschaften (Dr. rer. soc. HSG) bzw. eines Doctor of Philosophy in Organizational Studies and Cultural Theory (Ph.D. HSG)
- Doktor/Doktorin der Rechtswissenschaft (Dr. iur. HSG) bzw. Doctor of Philosophy in Law (Ph.D. HSG)
- Doktor/Doktorin der Wirtschaftswissenschaften (Dr. oec. HSG) bzw. Doctor of Philosophy in Finance (Ph.D. HSG)
Die Doktorierenden haben nach der Promotion ihr Doktoratsstudium an der Universität St.Gallen abgeschlossen. Das Studium besteht aus:
- einer Kursphase: Die Kursphase besteht aus Methoden- und Fachkursen, der Ausarbeitung einer Vorstudie sowie dem Kolloquium zur Vorstudie. Beim Kolloquium stellt die Doktorandin bzw. der Doktorand sein Dissertationsprojekt und ihre/seine Vorgehensweise vor. Diese Phase dauert höchstens vier Semester.
- einer Dissertationsphase: Die Dissertationsphase besteht aus den dissertationsbegleitenden Seminaren, der Verfassung der Dissertation sowie der Disputation – an anderen Hochschulen auch als «mündliche Verteidigung der Arbeit» bezeichnet. Mit der Dissertation – einer selbstständig verfassten wissenschaftlichen Leistung – weist die Doktorandin bzw. der Doktorand ihre/seine vertiefte Fachkenntnisse sowie die Beherrschung wissenschaftlicher Methodik nach. Mit der Disputation erbringt sie/er den Nachweis, ob die an die Dissertation gestellten Anforderungen erfüllt sind. Die ganze Dissertationsphase dauert höchstens sechs Semester.
Der Senatsausschuss kann den Doktorgrad entziehen, wenn die Doktorandin oder der Doktorand ihn durch Täuschung erlangt hat oder wenn wesentliche Voraussetzungen für die Promotion nicht erfüllt sind.